Hausordnung
1. Geltungsbereich
a) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung
der Sicherheit und Ordnung im Veranstaltungsgelände und den
dazugehörigen Außenanlagen.
b) Das Veranstaltungsgelände wird von der BRANDEVENT Hupfer GmbH
betrieben.
c) Die Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für
alle Veranstaltungen als auch an allen sonstigen Tagen.
d) Diese Hausordnung gilt für und im Zusammenhang mit Beach and Surf
Fest auch für Rahmen- und Subveranstaltungen und die Teilnahme daran.
e) Die Besucher des Veranstaltungsgeländes bestätigen mit dem Betreten
des Veranstaltungsgeländes sowie den dazugehörigen Außenanlagen, die
Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie
verbindlich.
f) Die Hausordnung wird von allen Partnern als verbindlich übernommen und
den Veranstaltungsbesuchern bekannt gegeben. Sie ist also für jedermann
gültig, der sich in dem Geltungsbereich des Veranstaltungsgeländes
aufhält.
2. Hausrecht
a) Der BRANDEVENT Hupfer GmbH steht in allen Räumen des
Veranstaltungsgeländes und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu,
soweit es nicht kraft Gesetzes einem Mieter des Veranstaltungsgeländes
zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des
Mieters zu berücksichtigen.
b) Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird durch die
BRANDEVENT Hupfer GmbH und/oder von der BRANDEVENT Hupfer GmbH
beauftragten Dienstkräften geltend gemacht, deren Anordnungen
unbedingt Folge zu leisten ist und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den
vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist.
c) Der BRANDEVENT Hupfer GmbH obliegt das alleinige Recht im
Veranstaltungsgelände und dem dazugehörigen Gelände, Getränke,
Speisen und Merchandisingartikel zu vertreiben. Ausgenommen von der
Regel sind alle gastronomischen Pächter/Mieter.
d) Im Eventzeitraum von 30.4. – 4.5.2025 ist es Pächter, Mieter oder
Einzelpersonen ohne schriftliche Genehmigung seitens BRANDEVENT
Hupfer GmbH nicht erlaubt, Eigenevents, Kundmachungen oder ähnliche
Veranstaltungen durchzuführen.
3. Fundsachen, Personen- und Sachschäden
Im Veranstaltungsgelände und auf dem dazugehörigen Gelände gefundene
Gegenstände sind beim Infocounter bzw. an den Kassen abzugeben. Entstandene
Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem
befugten Vertreter der BRANDEVENT Hupfer GmbH anzugeben.
4. Eintrittskarten, Kontrollen, Platzberechtigungen
a) Auf der gesamten Außenfläche des Veranstaltungsgeländes und im
Veranstaltungsgelände ist der Verkauf von Tickets durch Dritte untersagt. Bei
Verstoß wird die BRANDEVENT Hupfer GmbH von ihrem Hausrecht
Gebrauch machen, Platzverweise/Hausverbote auszusprechen, sowie den
Verstoß zur Anzeige zu bringen. Rückgabe-, Rückerstattungs- und
Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die
Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben
worden ist.
b) Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsgeländes
dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis
vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der
Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher
durch Einsichtnahme in ihre von einer Behörde ausgestellten
Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu
überprüfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der
Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen.
Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das
Ordnerpersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot bzw. eine
Platzberechtigung verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt
verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht
auf das Veranstaltungsgelände gelassen oder dem Veranstaltungsgelände
verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
c) Der Ordnungsdienst darf Personen – auch durch den Einsatz technischer
Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder
Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen
pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
d) Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte
oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen. Betrunkene
oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.
e) Es ist untersagt, die unter der Rubrik „Verbotene Gegenstände“ aufgeführten
Gegenstände mitzubringen. Die BRANDEVENT Hupfer GmbH ist in solchen
Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
f) Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte oder des Veranstaltungsgeländes
während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine
Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist
ausgeschlossen.
g) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die die
BRANDEVENT Hupfer GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer
gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die
Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung
bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf
Rückerstattung.
h) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein
Besucher auf dem Gelände der Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B.
Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist die
BRANDEVENT Hupfer GmbH berechtigt, den Besucher von der
Veranstaltung auszuschließen. Macht die BRANDEVENT Hupfer GmbH von
ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre
Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist
ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu
leisten.
i) Zur Sicherheit der Besucher kann das Veranstaltungsgelände und das
Umfeld des Veranstaltungsgeländes mit einem Radius von maximal 300 m
audio- und videoüberwacht werden.
j) Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- und sonstige
Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am
Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden,
entschädigungslos ohne zeitliche, sachliche oder örtliche Einschränkung
mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen, wobei
dies auch die Nutzung für bzw. im Zusammenhang mit der Bewerbung (im
weitesten Sinne) des Veranstalters, der Sponsoren der Veranstaltung / des
Veranstalters oder der Veranstaltung bzw. Folgeveranstaltungen umfasst.
k) Sollte die maximale Besucherzahl erreicht werden, können keine weiteren
Gäste mehr eingelassen werden. Passiert das vor 14 Uhr, erhält jeder Käufer
von Vorverkaufskarten sein Geld zurück. Danach wird nichts rückerstattet.
Der Gast muss am Eingang, solange warten, bis ausreichend Gäste das
Veranstaltungsgelände verlassen haben und mit dem Einlass wieder
begonnen werden kann.
5. Verhalten
a) Die Besucher sowie die vom Partner eingesetzten Verantwortlichen haben
den Anordnungen der Durchsagen der Polizei, der Feuerwehr, des
Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes und des Leiters vom Dienst der
BRANDEVENT Hupfer GmbH unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu
leisten.
b) Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen
unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
c) Alle Auf- und Abgänge sowie Verkehrs-, Flucht und Rettungswege sind
uneingeschränkt freizuhalten.
d) Unfälle und Schäden sind der BRANDEVENT Hupfer GmbH unverzüglich
anzuzeigen.
6. Verbote
Es ist untersagt:
a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen,
insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern der Veranstaltungsgelände und dem
dazugehörigen Gelände, die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen,
Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art
oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
b) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu
betreten;
c) mit Gegenständen zu werfen;
d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische
Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln,
Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind
etc.) anzubrennen;
e) ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die
privatrechtliche Gestattung der BRANDEVENT Hupfer GmbH Waren und
Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder
Sammlungen durchzuführen;
f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen
oder zu bekleben;
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die
Veranstaltungsgelände sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise,
insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu
verunreinigen;
h) rassistische, fremdenfeindliche oder radikale Parolen, namentlich
rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine
rechtsradikale Haltung kundzugeben;
i) die Beteiligung an streitigen Auseinandersetzungen, aggressives Verhalten,
Beleidigungen anderer Personen;
j) so weit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren;
k) Verkehrsflächen, speziell Geh- und Fahrwege einzuengen und
Verkaufsstände auf dem zu dem Veranstaltungsgelände zugehörigen
Gelände aufzustellen.
l) Drohnen sowie andere ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge,
Helikopter am Veranstaltungsgelände in Betrieb zu nehmen.
m)Ein Zutritt in die Veranstaltungsgelände ist sowohl in stark alkoholisiertem
Zustand und/ oder Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die
Eintrittskarte ersatzlos Ihre Gültigkeit.
n) Getränke mitzubringen
7. PARKPLATZORDNUNG
a) Am Parkplatz gilt die StVO.
b) Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten und die
Parkordnung ist einzuhalten.
c) Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von
Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
d) Das Wegwerfen von Müll ist verboten.
8. AUFBAUTEN DURCH PARTNER UND AUSSTELLER
Veränderungen, Einbauten durch Aussteller
Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Partner
vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die
Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten
müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Es ist dem Mieter
nicht gestattet bauliche Anlagen, Wände, Einrichtungen oder Wege zu beschriften,
zu bemalen oder zu bekleben etc. Der Fußboden ist pfleglich zu behandeln. Von
der BRANDEVENT Hupfer GmbH zur Verfügung gestelltes Material muss in
einwandfreiem Zustand wie bei der Mietübergabe zurückgegeben werden.
Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind
entschädigungspflichtig seitens des Mieters.
Behördliche Vorschriften
a) Der Partner ist insbesondere für die Einhaltung der ihn betreffenden aktuell
gültigen Bestimmungen der Betriebsvorschriften des burgenländischen
Veranstaltungsgesetzes voll verantwortlich. Zur Ausschmückung von
Veranstaltungen dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände
verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen,
sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und
erforderlichenfalls neu zu imprägnieren.
b) Die BRANDEVENT Hupfer GmbH besteht grundsätzlich darauf, dass der
Partner entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwer-Entflammbarkeit von
Gegenständen der BRANDEVENT Hupfer GmbH vorlegt. Brennbare
Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu
entfernen
c) Alle Auflagen und Vorschriften bzgl. Bauaufsicht, Fluchtwege,
Feuerlöschwesens, Brandschutz sowie der Ordnungsämter müssen vom
Mieter eingehalten werden, insbesondere auch die gültige Sperr-
/Polizeistunde. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des
Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, des Veranstaltungsgesetzes
etc. sei ausdrücklich hingewiesen.
Technische Einrichtungen
a) Technische Einrichtungen dürfen nur vom autorisierten Personal der
BRANDEVENT Hupfer GmbH bedient werden; dies gilt auch für ein
Anschließen an die energiegebundenen Versorgungsleitungen, das Datenund Mediennetz und die Hängepunkte.
b) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungsund Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen
müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt
vorwiegend auch für die Notausgänge. Beauftragten der BRANDEVENT
Hupfer GmbH, sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde, muss jederzeit
uneingeschränkter Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
c) Fluchtwege und Treppen müssen frei zugänglich sein und dürfen in keiner
Weise zugestellt werden.
9. SONSTIGES
a) Gegenüber Personen, die die Hausordnung missachten, wird für die
Veranstaltungsgelände und die anliegenden Außenflächen ein Hausverbot
ausgesprochen.
b) Für die Verteilung von Handzetteln und anderem Werbematerial ist eine
Genehmigung bei BRANDEVENT Hupfer GmbH einzuholen und es ist eine
Pauschale für den erhöhten Reinigungsbedarf zu entrichten.
c) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter
Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht.
Die Veranstalter und die BRANDEVENT Hupfer GmbH übernehmen keine
Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei
Konzertveranstaltungen entstehen können. Die BRANDEVENT Hupfer
GmbH haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und
seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder
eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Die Haftung für sonstige
Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den
jeweiligen Veranstaltern und dem Vermieter / Betreiber Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Vorsorglich weisen wir darauf
hin, dass am Infocounter Gehörschutzmaterialien auf Anfrage zur Verfügung
gestellt werden
d) Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des
erstellten Bildmaterials einverstanden. Es werden für die Gäste
entsprechende Hinweise angebracht (Aushang am Einlass)
e) Zutrittsberechtigung von Kindern unter 16 Jahren nur bis 19h.
10. ZUWIDERHANDLUNGEN
a) Wer den Vorschriften dieser Hausordnung oder Weisungen des Ordnungsbzw. Sicherheitsdienstes zuwiderhandelt, kann unbeschadet der sonstigen
Rechte der BRANDEVENT Hupfer GmbH ohne Entschädigung und ohne
Erstattung des Eintrittsgeldes aus der Veranstaltungsgelände verwiesen
werden, oder ihm kann – sofern verfügbar – ein anderer Platz zugewiesen
werden. Veranstaltungsgeländeverweise können vom Ordnungs- und
Sicherheitsdienst oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen
ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelner Personen nicht
zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern
insgesamt zugerechnet werden kann.
b) Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines
Verstoßes gegen die Hausordnung – unbeschadet der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen – eine der Verhältnismäßigkeit angemessene
Vertragsstrafe, welche die BRANDEVENT Hupfer GmbH und/oder der
jeweilige Veranstalter verhängen können
c) Unter Verstoß gegen das im Anhang befindliche Mitbringen von verbotenen
Gegenständen können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst diese
Gegenstände sichergestellt werden. Diese Gegenstände werden, soweit sie
nicht für ein etwaiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt
werden, nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung
gegen Erstattung der durch die Sicherstellung und Rückgabe entstandener
Kosten zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der
Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; die BRANDEVENT
Hupfer GmbH und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder
die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
d) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des
Veranstaltungsgeländes im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die
Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden,
kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
a) Das Betreten der Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für
Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die
BRANDEVENT Hupfer GmbH nicht.
b) Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine
Haftung.
c) Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre des Veranstaltungsgeländes
übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang
mit Besuchern, welche sich noch im Veranstaltungsgelände befinden bzw.
diese nach der Sperre wieder betreten, stehen.
d) Die Hausordnung gilt ab Beginn des Aufbaus des Beach and Surf Fest und
kann jederzeit geändert werden. Sie endet mit Beendigung des Abbaus
nach dem Beach and Surf Fest.